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Für die einen lockt die günstigere Prämie, die anderen schätzen den geringen Aufwand, da kleine Schäden auch ohne den Versicherer erledigt werden können: Das Thema Selbstbehalt begegnet beinahe jedem Versicherungsnehmer früher oder später und kann in einigen Fällen klare Vorteile mit sich bringen. Worauf Du dabei achten solltest, verraten wir Dir hier.
1. Was versteht man unter einem Selbstbehalt?
1.1 Welche Vorteile hat die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung?
1.2 In welcher Höhe sollte der Selbstbehalt vereinbart werden?
2. Bei welchen Versicherungen kann ein Selbstbehalt ausgehandelt werden?
2.1 Selbstbehalt bei der Haftpflichtversicherung
2.2 Selbstbehalt bei anderen Versicherungen
3. Was passiert im Schadenfall?
3.1 In welchen Fällen greift die Selbstbeteiligung?
Häufig werden Versicherungen angeboten, die einen Selbstbehalt aufweisen. Auch die Bezeichnungen Selbstbeteiligung oder Eigenanteil sind üblich und verbreitet. Doch was ist mit dem Selbstbehalt eigentlich gemeint?
Konkret bedeutet das, dass im Schadenfall ein vereinbarter Betrag aus eigener Tasche gezahlt werden muss. Alles, was darüber hinausgeht, trägt die Versicherung.
Im ersten Moment klingen eigene Kosten abschreckend, aber natürlich hat diese Variante auch Vorteile für den Versicherten. Und das sind meist deutlich günstigere Versicherungsbeiträge. Zudem hat die Selbstbeteiligung den Vorteil, kleinere Schäden auch ohne die Beteiligung der Versicherung regulieren zu können.
Beim Selbstbehalt werden die folgenden zwei Formen unterschieden:
Am besten informierst Du Dich vor Abschluss der Versicherung, welche Art des Selbstbehalts – je nach Leistung und Risiko – für Dich gilt. Im ersten Schritt unserer Antragstrecke kannst Du ganz einfach berechnen, wie hoch Dein Versicherungsbeitrag mit und ohne Selbstbeteiligung ausfällt.
In manchen Fällen kann sich Ersteres schon nach wenigen Jahren schadensfreier Versicherungsdauer auszahlen. Zudem gibt es bei manchen Versicherungen die Möglichkeit, den Selbstbehalt mit jedem schadensfreien Jahr zu senken. Die Adam Riese Rechtsschutz-Versicherung verzichtet beispielsweise nach 3 Jahren Schadenfreiheit auf 150 Euro Selbstbeteiligung von Deiner Seite.
Von der Wohngebäudeversicherung, über die Haftpflicht bis hin zur Kfz-Versicherung: Tarife mit Selbstbehalt können bei fast allen Versicherungen ausgehandelt werden. Doch in welchem Fall lohnt es sich – und wann nicht?
Kfz-Versicherung
Beim Thema Selbstbehalt wird vielen die Kfz-Versicherung in den Sinn kommen, da hier eine Eigenbeteiligung sehr üblich ist. Gemeint sind damit die Kasko-Versicherungen.
Bei der Kfz-Haftpflicht sind Selbstbehalte dagegen eher unüblich. Der Vorteil liegt hier ganz klar in den deutlich günstigeren Prämien. Hinzu kommt, dass Du Deine Schadensfreiheitsklasse auch dann behältst, wenn Du Bagatellschäden selbst zahlst.
Auch die Hausratversicherung ist ein klassischer Kandidat für einen Selbstbehalt. Wie bei den anderen Versicherungen kommt es dadurch zu niedrigeren Versicherungsbeiträgen. Bei der Hausratversicherung kann sich das besonders lohnen, weil viele mögliche Schäden in der Wohnung sowieso von der Gebäudeversicherung bzw. für den Mieter durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, beispielsweise an Fliesen, Böden oder Fenstern.
Die Hausratversicherung deckt nämlich nur bewegliche Gegenstände ab; dazu gehören unter anderem Wertgegenstände, Mobiliar und Verbrauchsgegenstände.
Bei einem Wasserschaden kommen meist sogar drei Versicherungen ins Spiel: die Hausrat-, Wohngebäude- und die Privathaftpflichtversicherung. Letztere übernimmt in vielen Fällen sogar die Ausfalldeckung, falls der Verursacher keine Versicherung hat und nicht zahlen kann.
Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert: ein Blechschaden am Auto oder eine kaputte Glasscheibe in der Vitrine. Meistens steht dann die Meldung bei der Versicherung an. Doch wie verhält es sich beim Tarif mit Selbstbeteiligung?
Kommt es beim Versicherungsnehmer zum Schadenfall, trägt der Versicherungsnehmer bei einer Selbstbeteiligung eine festgelegte Schadenssumme selbst. Wenn die entstandenen Kosten innerhalb dieses Betrags für den Selbsterhalt liegen, zahlt der Verursacher den Schaden komplett aus eigener Tasche. Geht der Betrag für die Schadensregulierung über den Selbsterhalt hinaus, wird die Differenz von der Versicherung übernommen.
In manchen Fällen kann es sich daher lohnen, den Schaden direkt selbst zu begleichen oder auch kleinere Unfälle, deren Kosten kaum die Selbstbeteiligung übersteigen, ohne Meldung bei der Versicherung zu bezahlen. So kannst Du Dir auch Vorteile durch Unfallfreiheit etc. sichern und Deine Versicherungsbeiträge auf längere Sicht niedrig halten!
Ein Beispiel: Stefan streift beim Einparken einen alten VW-Golf. Dadurch wird das Rücklicht des Golfs beschädigt und muss ausgetauscht werden. An Stefans Wagen sind Kratzer an der Stoßstange sichtbar. Der Golf-Besitzer schickt Stefan eine Rechnung für das Auswechseln des Rücklichts inklusive Material- und Arbeitskosten, welche von der Versicherungsgesellschaft komplett übernommen wird.
Für die Reparatur der Kratzer an Stefans Auto kommen 160€ zusammen. Seine Selbstbeteiligung in Vollkasko liegt bei 150€. Theoretisch könnte er die Differenz, 10 Euro, von seiner Versicherung einholen. Da er aber mit diesem Jahr fünf Jahre unfallfreie wäre und das mit einer deutlichen Vergünstigung der Versicherungsbeiträge einhergehen würde, übernimmt er die Kosten lieber selbst.
Auch, wenn’s mal schiefgeht – mit Adam Riese hast Du einen starken Versicherungspartner an Deiner Seite, mit dem Du rundum abgesichert bist. Erfahre mehr zu den Versicherungstarifen auf unserer Website, per Chat oder per E-Mail!