Warum ist eine Selbstbeteiligung bei Versicherungen sinnvoll?

Versicherung von Pia

Für die einen lockt die günstigere Prämie, die anderen schätzen den geringen Aufwand, da kleine Schäden auch ohne den Versicherer erledigt werden können: Das Thema Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) begegnet beinahe jedem Versicherungsnehmer früher oder später und kann auch für Deine Versicherungen eine gute Idee sein. Worauf Du dabei achten solltest, verraten wir Dir hier.

Zwei Personen sitzen am Küchentisch und grübeln, vor sich liegen Notizen, Rechnungen und ein Taschenrechner.


1. Was versteht man unter einer Selbstbeteiligung?

Häufig werden Versicherungen angeboten, die eine Selbstbeteiligung aufweisen. Auch die Bezeichnungen Selbstbehalt oder Eigenanteil sind üblich und verbreitet. Doch was ist mit der Selbstbeteiligung eigentlich gemeint?

Konkret bedeutet das, dass im Schadenfall ein vereinbarter Betrag aus eigener Tasche gezahlt werden muss. Alles, was darüber hinausgeht, trägt die Versicherung.

1.1 Welche Vorteile hat die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung?

Im ersten Moment klingen eigene Kosten abschreckend, aber natürlich hat diese Variante auch Vorteile für den Versicherten. Und das sind meist deutlich günstigere Versicherungsbeiträge. Zudem hat die Selbstbeteiligung den Vorteil, kleinere Schäden auch ohne die Beteiligung der Versicherung regulieren zu können.

1.2 In welcher Höhe sollte der Selbstbehalt vereinbart werden?

Beim Selbstbehalt werden die folgenden zwei Formen unterschieden:

  • Absoluter Selbstbehalt: Hiermit ist eine fest vereinbarte Summe gemeint, die im Schadensfall vom Versicherungsnehmer selbst gezahlt werden muss. Bei dieser Form sind die Kosten sehr gut kalkulierbar.
  • Relativer Selbstbehalt: Bei dieser Variante beteiligt sich der Versicherungsnehmer mit einem bestimmten Prozentsatz am entstandenen Schaden. Sinnvoll ist hier ein festgelegter Rahmen, der eine Unter- und Obergrenze bestimmt.

Am besten informierst Du Dich vor Abschluss der Versicherung, welche Art der Selbstbeteiligung – je nach Leistung und Risiko – für Dich gilt. Im ersten Schritt unserer Antragstrecke kannst Du ganz einfach berechnen, wie hoch Dein Versicherungsbeitrag mit und ohne Selbstbeteiligung ausfällt.

In manchen Fällen kann sich ersteres schon nach wenigen Jahren schadensfreier Versicherungsdauer auszahlen. Zudem gibt es bei manchen Versicherungen die Möglichkeit, den Selbstbehalt mit jedem schadensfreien Jahr zu senken. Die Adam Riese Rechtsschutz-Versicherung verzichtet beispielsweise nach 3 Jahren Schadenfreiheit auf 150 Euro Selbstbeteiligung von Deiner Seite.

2. Bei welchen Versicherungen kann ein Selbstbehalt ausgehandelt werden?

Von der Wohngebäudeversicherung, über die Haftpflicht bis hin zur Kfz-Versicherung: Tarife mit Selbstbehalt können bei fast allen Versicherungen ausgehandelt werden. Doch in welchem Fall lohnt es sich – und wann nicht?

2.1 Selbstbehalt bei der Haftpflichtversicherung

Fast jeder hat sie – und jeder sollte sie haben: die Privathaftpflicht . Sie schützt im Fall von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Die Selbstbeteiligung in der Haftpflichtversicherung ist eher selten. Solche Tarife können zwar sehr günstig sein, sollten aber mit den Beiträgen für eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung verglichen werden. Doch selbst wenn der Tarif mit null Selbstbeteiligung angepriesen wird, kann es in einigen Fällen zu einem Selbstbehalt kommen. So zum Beispiel bei Schäden an gemieteter Einrichtung oder anderen Gegenständen. Meistens finden sich diese Vereinbarungen im Kleingedruckten der Versicherungspolice Deiner Privathaftpflicht.

2.2 Selbstbehalt bei anderen Versicherungen

Kfz-Versicherung Beim Thema Selbstbehalt wird vielen die Kfz-Versicherung in den Sinn kommen, da hier eine Eigenbeteiligung sehr üblich ist. Gemeint sind damit die Kasko-Versicherungen. Bei der Kfz-Haftpflicht sind Selbstbehalte dagegen eher unüblich. Der Vorteil liegt hier ganz klar in den deutlich günstigeren Prämien. Hinzu kommt, dass Du Deine Schadensfreiheitsklasse auch dann behältst, wenn Du Bagatellschäden selbst zahlst.

Hausratversicherung Auch die Hausratversicherung ist ein klassischer Kandidat für einen Selbstbehalt. Wie bei den anderen Versicherungen kommt es dadurch zu niedrigeren Versicherungsbeiträgen. Bei der Hausratversicherung kann sich das besonders lohnen, weil viele mögliche Schäden in der Wohnung sowieso von der Gebäudeversicherung bzw. für den Mieter durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, beispielsweise an Fliesen, Böden oder Fenstern. Die Hausratversicherung deckt nämlich nur bewegliche Gegenstände ab; dazu gehören unter anderem Wertgegenstände, Mobiliar und Verbrauchsgegenstände. Bei einem Wasserschaden kommen meist sogar drei Versicherungen ins Spiel: die Hausrat-, Wohngebäude- und die Privathaftpflichtversicherung. Letztere übernimmt in vielen Fällen sogar die Ausfalldeckung, falls der Verursacher keine Versicherung hat und nicht zahlen kann.

3. Was passiert im Schadenfall?

Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert: ein Blechschaden am Auto oder eine kaputte Glasscheibe in der Vitrine. Meistens steht dann die Meldung bei der Versicherung an. Doch wie verhält es sich beim Tarif mit Selbstbeteiligung?

3.1 In welchen Fällen greift die Selbstbeteiligung?

Kommt es beim Versicherungsnehmer zum Schadenfall, trägt der Versicherungsnehmer bei einer Selbstbeteiligung eine festgelegte Schadenssumme selbst. Wenn die entstandenen Kosten innerhalb dieses Betrags für den Selbsterhalt liegen, zahlt der Verursacher den Schaden komplett aus eigener Tasche. Geht der Betrag für die Schadensregulierung über den Selbsterhalt hinaus, wird die Differenz von der Versicherung übernommen.

In manchen Fällen kann es sich daher lohnen, den Schaden direkt selbst zu begleichen oder auch kleinere Unfälle, deren Kosten kaum die Selbstbeteiligung übersteigen, ohne Meldung bei der Versicherung zu bezahlen. So kannst Du Dir auch Vorteile durch Unfallfreiheit etc. sichern und Deine Versicherungsbeiträge auf längere Sicht niedrig halten!

Ein Beispiel: Stefan streift beim Einparken einen alten VW-Golf. Dadurch wird das Rücklicht des Golfs beschädigt und muss ausgetauscht werden. An Stefans Wagen sind Kratzer an der Stoßstange sichtbar. Der Golf-Besitzer schickt Stefan eine Rechnung für das Auswechseln des Rücklichts inklusive Material- und Arbeitskosten, welche von der Versicherungsgesellschaft komplett übernommen wird.

Für die Reparatur der Kratzer an Stefans Auto kommen 160 € zusammen. Seine Selbstbeteiligung in Vollkasko liegt bei 150 €. Theoretisch könnte er die Differenz, 10 €, von seiner Versicherung einholen. Da er aber mit diesem Jahr fünf Jahre unfallfrei wäre und das mit einer deutlichen Vergünstigung der Versicherungsbeiträge einhergehen würde, übernimmt er die Kosten lieber selbst.

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Pia

Nachdem sie bereits hier und da beim Schreiben von Ratgeberartikeln ausgeholfen hatte, ist Pia fest im Copy-Team und kümmert sich darüber hinaus auch um verschiedenste Webseitentexte, Mailings und Nachhaltigkeitsthemen.


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