Welche Versicherung deckt einen Schlüsselverlust ab?

Privathaftpflicht von Melina

Bei vielen Menschen ist der Hausschlüssel gleichzeitig auch Wohnungsschlüssel – oder zumindest hängen beide am selben Schlüsselbund. Geht dieser verloren, ist der Ärger gleich doppelt groß, denn nicht selten sind weitere Schlüssel für Auto, Briefkasten, Fahrrad, Arbeitsstätte und Co. ebenfalls betroffen. Und das geschieht in Deutschland leider nicht selten: Hierzulande werden jedes Jahr rund 8.000 Schlüssel als verloren gemeldet. Doch welche Versicherung bezahlt für die durch den Schlüsselverlust entstandenen Kosten?

Ein verlorener Schlüsselbund liegt auf einem gepflasterten Boden mit bunten Laubblättern.


1. Wie ist der Verlust von Schlüsseln versichert?

Muss ich also eine spezielle Schlüsselversicherung abschließen oder deckt die Haftpflichtversicherung einen Schlüsselverlust mit ab? Welche Versicherung konkret für die entstandenen Kosten aufkommt, hängt von der Art des verlorenen Schlüssels ab.

Übrigens: Die Kosten sind hier nicht zu unterschätzen – schließlich ist es mit dem Schlüsseldienst, der die Tür öffnet, oft nicht getan. Wenn zum Beispiel der Austausch einer kompletten Schließanlage ansteht, wird es enorm teuer.

Handelt es sich um einen privaten oder einen beruflichen Schlüssel bzw. um den eigenen oder einen fremden? Die Antwort auf diese Frage entscheidet darüber, welche Versicherung die Kosten des Schlüsselverlustes übernimmt.

1.1 Verlust von Privatschlüsseln

Verlierst Du beispielsweise den Schlüssel zu Deiner eigenen Immobilie, so übernimmt in vielen Fällen Hausratversicherung zumindest einen Teil der Kosten – je nach Tarif. Anders sieht es allerdings aus, wenn Du Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bist und den Gesamtschlüssel für das Haus verlierst. In diesem Fall greift die Haftpflichtversicherung und übernimmt die Kosten, welche für die Hausgemeinschaft entstehen. So wird sogar das Austauschen einer Schließanlage von der Versicherung übernommen, wenn Du Deinen Privatschlüssel verlierst.

▷▷ Merke: Der Verlust von Autoschlüsseln sowie Tresor-und Schließfachschlüssel gilt in einer Privathaftpflichtversicherung üblicherweise nicht als mitversichert.

1.2 Verlust von Fremdschlüsseln

Der Verlust fremder Schlüssel wird von der privaten Haftpflichtversicherung getragen. Zu unterscheiden sind hier privat genutzte und beruflich genutzte fremde Schlüssel: Der Wohnungsschlüssel einer Mietwohnung gehört dem Vermieter und ist für den Mieter somit ein privater fremder Schlüssel.

Beruflich genutzte Fremdschlüssel sind beispielsweise jene, die Dir Dein Arbeitgeber anvertraut, damit Du das Büro betreten kannst. In beiden Fällen, ob als Mieter oder als Arbeitnehmer, trägt die Privathaftpflichtversicherung etwaige Kosten, die sich aus einem Schlüsselverlust ergeben.

1.3 Verlust von Dienstschlüsseln

Eine Ausnahme bzw. ein Sonderfall liegt vor, wenn Du einen Arbeitsschlüssel verlierst, der unmittelbar Deiner Berufsausübung dient. Dies kann beispielsweise bei Hausmeistern oder Lieferanten der Fall sein, die Generalschlüssel nutzen. In solchen Fällen greift eine berufliche Schlüsselversicherung. Beamte oder Lehrer, die Schlüssel zu Behörden oder Schulgebäuden besitzen, schließen in aller Regel eine Amtshaftpflichtversicherung ab, die bei einem Schlüsselverlust einspringt und daraus entstehende Schäden übernimmt.

▷▷ Merke: Eine Versicherung behandelt eine Chipkarte bzw. Codekarte, eine Schlüsselkarte oder einen Transponder genauso wie einen herkömmlichen, mechanischen Schlüssel.

2. Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen und welche muss ich selbst begleichen?

Bei einer leistungsstarken Versicherung ist ein Schlüsselverlust normalerweise gut abgesichert. Ob Mietwohnung, Schließanlage oder Büroschlüssel – Versicherer übernehmen Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Was genau übernommen wird, hängt letztlich aber von den vertraglichen Konditionen Deiner Versicherung ab. Nimm im Falle eines Schlüsselverlustes also unmittelbar Kontakt zu Deiner Versicherung auf und kläre ab, welche Kosten konkret übernommen werden.

3. Sind bei einem Schlüsselverlust auch Folgeschäden durch einen Einbruch mitversichert?

Im Anschluss an einen Schlüsselverlust kann es im schlimmsten Fall zu einem Einbruch in die betroffenen Immobilien kommen. Solche Folgeschäden, die durch das Verlieren des Schlüssels entstehen, zählen allerdings nicht als Haftpflichtschaden und werden nicht von der privaten Haftpflichtversicherung getragen. Bei privaten Häusern und Wohnungen kann man über die Hausratversicherung eine Ersatzleistung erwirken. Handelt es sich um Geschäftsräume, so ist zudem eine Entschädigung mittels Inhaltsversicherung möglich.

4. Was geschieht bei Schlüsseldiebstahl?

Bei einem Schlüsseldiebstahl ist die Situation etwas anders. Ob Du in einem solchen Fall haftest, hängt davon ab, ob der Diebstahl durch ein Verschulden Deinerseits erleichtert wurde: Warst Du nämlich fahrlässig und hast die Tat damit sozusagen vereinfacht, haftest Du und damit besteht Versicherungsschutz.

Fahrlässig wäre zum Beispiel, wenn Du Deine Tasche an einem öffentlichen Ort stehen lässt und sie Dir (samt Schlüssel darin) geklaut wird. Hier könntest Du vom Schlüsseleigentümer persönlich haftbar gemacht werden und müsstest auch die Folgekosten bezahlen – zum Beispiel für das Auswechseln der Schlösser oder die Kosten aller Ersatzschlüssel.

Hast Du den Schlüsseldiebstahl dagegen nicht durch Fahrlässigkeit vereinfacht, kannst Du nicht dafür haftbar gemacht werden und damit kommt Deine Versicherung auch nicht für den Schaden auf. Ansprüche gegenüber dem Anspruchsteller kannst Du also ablehnen.

Aber Achtung: Verlierst Du Deinen eigenen Schlüssel (z.B. für Deine Eigentumswohnung), haftet Deine Privathaftpflicht nicht!

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Melina

Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.


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