Alles Wichtige zur Wohngebäudeversicherung

Wohngebäude von Pia

Manchmal genügt schon ein heftiges Unwetter und der Familie fehlt das Dach über dem Kopf. Eine Wohngebäudeversicherung schützt Dich vor dem finanziellen Aus. Was kostet eine Wohngebäudeversicherung, was deckt sie ab und was nicht? Wir erklären Dir alles Wissenswerte in einem Überblick.

 Illustration verschiedener Häuser in einer Reihe


1. Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung schützt Hausbesitzer vor dem finanziellen Aus. Sie übernimmt bei Schäden, die Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser am Haus anrichten, die Kosten für Reparaturarbeiten bis hin zum Wiederaufbau des Gebäudes.

Durch verschiedene Zusatzbausteine ist Deine Wohngebäudeversicherung individuell anpassbar. Eine sinnvolle Zusatzleistung ist beispielsweise der Elementarschutz, der Dich bei Unwetterschäden, wie z.B. Überschwemmung durch Starkregen, absichert.

2. Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?

In der Regel ist die Absicherung freiwillig: Hausbesitzer entscheiden also selbst, gegen welche Schäden sie sich absichern möchten und ob die Versicherung für sie sinnvoll ist. Es kann jedoch sein, dass Deine Bank einen Nachweis über den Abschluss einer Versicherung verlangt, wenn Du den Hauskauf über sie finanzierst. In der Regel genügt es aber, wenn die Gefahr „Feuer“ abgesichert ist.

3. Höhe und Umfang der Wohngebäudeversicherung: Das solltest Du wissen

Mit der Wohngebäudeversicherung schützt Du Dein Haus vor den wichtigsten Gefahren. Wir verraten Dir, was Du vor Abschluss der Versicherung darüber wissen solltest.

3.1 Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Wie viel Deine Wohngebäudeversicherung kostet, bestimmen u.a. folgende Faktoren:

  • die Wohnfläche,
  • der Gebäudetyp,
  • die Bauausführung und -ausstattung,
  • die Nutzung,
  • die Lage des Gebäudes,
  • das Baujahr
  • sowie der Umfang des von Dir gewünschten Versicherungsschutzes.

3.2 Welche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Deine Wohngebäudeversicherung kommt u.a. auf für:

  • Schäden durch Feuer, Blitzeinschlag, Explosion, Sengschäden oder Überspannung infolge von Gewittern.
  • Schäden, die durch Leitungswasser verursacht werden – dazu zählen auch Bruchschäden an Rohren sowie Frostschäden.
  • Abbruch- und Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten, wenn nach einem Sturm z.B. ein Baum von Deinem Dach entfernt werden muss.
  • Feuerschäden an unfertigen Gebäuden: Auch wenn Dein Haus noch nicht fertiggestellt ist, macht es Sinn, sich frühzeitig mit der Versicherung zu beschäftigen. Befindest Du Dich noch in der Bauphase, kannst Du das Gebäude bereits mit der Feuerrohbauversicherung schützen und später dann in die Wohngebäudeversicherung umwandeln.
  • Elementarschäden durch wetterbedingte Katastrophen wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen (Zusatzbaustein Elementar).
  • Sachschäden am Gebäude durch unbefugte Dritte (Einbruch und Vandalismus), z.B. an Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden, Briefkasten, Klingelanlage (ab Tarif XL).
  • Schäden an Gebäudebestandteilen oder -zubehör wie elektrische Installationen, Smart-Home-Anlagen, Markisen, Photovoltaikanlagen (Zusatzbaustein Smart Home & Photovoltaik).
  • Schäden an zugehörigen Garagen oder Carports und Nebengebäuden (bis 40 m²) sowie angrenzenden Terrassen und alle mit dem Gebäude fest verbundenen Teile wie Türen, Fenster und Treppen.
  • Glasschäden an Terrassentüren oder anderen fest verbauten Glasscheiben (Zusatzbaustein Glas).

3.3 Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?

Deine Wohngebäudeversicherung kommt in der Regel nicht für Schäden an Deinen (beweglichen) Besitztümern auf, die sich im Gebäude befinden. Diese kannst Du über die Hausratversicherung absichern. Außerdem ersetzt Deine Wohngebäudeversicherung keine vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Nicht versicherbar sind außerdem Schäden infolge von Krieg oder Folgen von innerer Unruhe sowie Kernenergie.

3.4 Schutz vor den Folgen grober Fahrlässigkeit

Die Kerzen auf dem Tisch unbeaufsichtigt gelassen? Schnell kann durch unbedachtes und leichtsinniges Handeln im Haushalt ein Schaden am Gebäude entstehen. Beim Abschluss Deiner Wohngebäudeversicherung solltest Du deshalb darauf achten, dass auch von Dir mitverschuldete Schäden versichert sind. Ist die grobe Fahrlässigkeit nicht inbegriffen, kann die Versicherung ihre Leistungen im Schadenfall kürzen oder sogar verweigern.

3.5 Das sind Deine Pflichten gegenüber der Versicherung

Deine Wohngebäudeversicherung greift nur, wenn Du Dich an gewisse Regeln hältst. Dazu gehört, dass Du Dich an sicherheitsrechtliche Bestimmungen hältst, auftretende Schäden unverzüglich meldest (Obliegenheitspflicht) und die Versicherung über den korrekten Zustand Deines Wohngebäudes bzw. über bauliche Veränderungen informierst.

Auch hast Du die Pflicht, versicherte Sache wie Rohrleitungen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Kommst Du diesen Pflichten nicht nach, kann Dir der Vertrag gekündigt oder Deine Entschädigung gekürzt werden.

4. Das passiert mit der Wohngebäudeversicherung bei einem Eigentümerwechsel

Kaufst oder verkaufst Du ein Haus, erlangt der Erwerber (Käufer) auch automatisch den dafür abgeschlossenen Versicherungsvertrag vom Veräußerer (Verkäufer). Dadurch werden Lücken in der Versicherung vermieden und Du kannst sicher sein, dass das Haus jederzeit ausreichend geschützt ist. Der Erwerber hat jedoch die Möglichkeit, die Versicherung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Versicherung geht allerdings erst auf den neuen Besitzer über, wenn dieser auch als neuer Eigentümer im Grundbuch (Abteilung I) eingetragen ist. Mit der Übertragung des Eigentums erfolgt also auch der Wechsel der Wohngebäudeversicherung – inklusive der Rechte und Pflichten. Eine Kündigung der Versicherung von Seiten des Verkäufers ist daher nicht erforderlich.

  • Veräußerer (Verkäufer): Als Verkäufer musst Du dem Erwerber lediglich die Versicherungsnummer und Gesellschaft nennen, damit dieser weiß, wo er sich melden kann, und der Versicherung mitteilen, dass das Gebäude den Eigentümer gewechselt hat (Veräußerungsanzeige). Ein formloses Schreiben mit der Adresse des Wohngebäudes sowie der Versicherungsscheinnummer genügt dafür.
  • Erwerber (Käufer): Als Erwerber nimmst Du am besten Kontakt zum Versicherer auf, sobald Du den Kaufvertrag unterzeichnet hast. Der Versicherer bestätigt Dir dann anhand eines Schreibens den Übergang der Wohngebäudeversicherung auf Dich und lässt Dir alle relevanten Dokumente zukommen.

5. Darauf solltest Du bei der Wohngebäudeversicherung achten

Je nach Anbieter gibt es bei Wohngebäudeversicherungen deutliche Unterschiede. Mit diesen Tipps findest Du die passende Versicherung für Dein Wohngebäude:

  • Angebote vergleichen: Vergleiche vor Vertragsabschluss die angebotenen Tarife. Welche Leistungen sind für Dich besonders wichtig? Für einen aussagekräftigen Preis-Leistungs-Vergleich solltest Du die gleichen Annahmen zugrunde legen – Äpfel lassen sich schließlich nicht mit Birnen vergleichen.
  • Vertragsdetails prüfen: Prüfe nach, welche Leistungen die Versicherung ein- bzw. ausschließt. Einige Versicherungen versichern beispielsweise die grobe Fahrlässigkeit mit, andere wiederum nicht.
  • Unterversicherung vermeiden: Durch ein Unwetter oder ein Feuer entstehen schnell Kosten in Höhe von mehreren hunderttausend Euro. Gleichzeitig steigen die Baukosten für Reparatur und Wiederaufbau von Gebäuden jedes Jahr. Wichtig ist deshalb, dass der Versicherer mindestens zum Neubauwert Deines Gebäudes erstattet bzw. versichert, sodass Du Dein Haus im Schadenfall in gleicher Art und Güte wie vor dem Schaden aufbauen kannst. Das bedeutet auch, dass die Kosten Deiner Wohngebäudeversicherung sich jährlich auf Basis des gleitenden Neuwertfaktors anpassen. Die jährliche Beitragsanpassung erfolgt bei jeder Wohngebäudeversicherung und ist unabhängig vom Versicherer.

6. Was ist der gleitende Neuwertfaktor und wie wird er berechnet?

Durch den gleitenden Neuwertfaktor wird der jährliche Versicherungsbeitrag an die Wertentwicklung des Gebäudes angepasst. Er wird jedes Jahr vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft errechnet. Zur Berechnung des aktuellen Gebäudewerts und damit auch der Versicherungsprämien wird der fiktive Wert 1914, auch 1914er Wert genannt, herangezogen – das ist der Preis, den der Bau des Hauses im Jahr 1914 theoretisch in Goldmark gekostet hätte. Der 1914er Wert wurde gewählt, weil die Baupreise im Jahr 1914 das letzte Mal vor der Inflation konstant waren. Von diesem fiktiven Gebäudeversicherungswert 1914 gelangt man über den aktuellen Baupreisindex, der jährlich vom Statistischen Bundesamt festgelegt wird, schließlich zum heutigen Neubauwert des versicherten Wohngebäudes. So wird sichergestellt, dass durch die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht.

7. So meldest Du einen Schaden bei der Adam Riese Wohngebäudeversicherung

  • Ruhe bewahren: Keine Sorge, wir helfen Dir.
  • Schaden dokumentieren: Mithilfe von Fotos kannst Du den Schaden so genau wie möglich festhalten.
  • Schaden melden: Bitte melde uns den Schaden telefonisch unter der Nummer 0711 674 111 11 und nenne uns Deine Versicherungsscheinnummer. Für Deine Schadenmeldung hältst Du am besten folgende Infos bereit: Wann ist der Schaden passiert? Was ist genau passiert? Hast Du bereits eine Notreparatur durchgeführt? Ist Dein Wohngebäude durch eine Straftat wie Einbruch oder Vandalismus zu Schaden gekommen, ist es wichtig, dass Du den Schaden zuerst umgehend bei der Polizei anzeigst.
  • Reparatur beauftragen: Wenn nötig schicken wir zur Begutachtung des Schadens einen Sachverständigen vorbei. Sobald Du von uns eine Bestätigung erhalten hast, dass wir den Schaden übernehmen, kannst Du alle benötigten Reparaturen in Auftrag geben. Bei Bedarf suchen wir für Dich auch den passenden Dienstleister und kümmern uns um die Abwicklung der Kosten.

Adam Riese Tipp

Adam Riese bietet den passenden Schutz für Dein Wohngebäude gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Unwetter und bewahrt Dich vor hohen Kosten! Damit aus einem Unwetter keine Katastrophe wird.


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Pia

Nachdem sie bereits hier und da beim Schreiben von Ratgeberartikeln ausgeholfen hatte, ist Pia fest im Copy-Team und kümmert sich darüber hinaus auch um verschiedenste Webseitentexte, Mailings und Nachhaltigkeitsthemen.


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