
- 100% Alltag
- Rechtsschutz
Manchmal genügt schon ein heftiges Unwetter und der Familie fehlt das Dach über dem Kopf. Eine Wohngebäudeversicherung schützt Dich vor dem finanziellen Aus. Was kostet eine Wohngebäudeversicherung, was deckt sie ab und was nicht? Wir erklären Dir alles Wissenswerte in unserem Ratgeber.
1. Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
2. Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht?
3. Höhe und Umfang der Wohngebäudeversicherung: Das solltest Du wissen
3.1 Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
3.2 Welche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
3.3 Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?
3.4 Schutz vor den Folgen grober Fahrlässigkeit
3.5 Was sind Deine Pflichten gegenüber des Versicherers?
4. Das passiert mit der Wohngebäudeversicherung bei einem Eigentümerwechsel
5. Darauf solltest Du bei der Wohngebäudeversicherung achten
6. Was ist der gleitende Neuwertfaktor und wie wird er berechnet?
Die Wohngebäudeversicherung schützt Hausbesitzer vor dem finanziellen Aus. Sie übernimmt bei Schäden, die Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser am Haus anrichten, die Kosten für Reparaturarbeiten bis hin zum Wiederaufbau des Gebäudes.
Durch verschiedene Zusatzbausteine ist Deine Wohngebäudeversicherung individuell anpassbar. Eine sinnvolle Zusatzleistung ist beispielsweise der Elementarschutz, der Dich bei Unwetterschäden, wie z.B. Überschwemmung durch Starkregen, absichert.
In der Regel ist die Absicherung freiwillig: Hausbesitzer entscheiden also selbst, gegen welche Schäden sie sich absichern möchten und ob die Versicherung für sie sinnvoll ist. Es kann jedoch sein, dass Deine Bank einen Nachweis über den Abschluss einer Versicherung verlangt, wenn Du den Hauskauf über sie finanzierst. In der Regel genügt es aber, wenn die Gefahr „Feuer“ abgesichert ist.
Mit der Wohngebäudeversicherung schützt Du Dein Haus vor den wichtigsten Gefahren. Wir verraten Dir, was Du vor Abschluss der Versicherung darüber wissen solltest.
Wie viel Deine Wohngebäudeversicherung kostet, bestimmen u.a. folgende Faktoren:
Deine Wohngebäudeversicherung kommt u.a. auf für …
Die Kerzen auf dem Tisch unbeaufsichtigt gelassen? Schnell kann durch unbedachtes und leichtsinniges Handeln im Haushalt ein Schaden am Gebäude entstehen. Beim Abschluss Deiner Wohngebäudeversicherung solltest Du deshalb darauf achten, dass auch von Dir mitverschuldete Schäden versichert sind. Ist die grobe Fahrlässigkeit nicht inbegriffen, kann die Versicherung ihre Leistungen im Schadenfall kürzen oder sogar verweigern.
Deine Wohngebäudeversicherung greift nur, wenn Du Dich an gewisse Regeln hältst. Dazu gehört, dass Du Dich an sicherheitsrechtliche Bestimmungen hältst, auftretende Schäden unverzüglich meldest (Obliegenheitspflicht) und die Versicherung über den korrekten Zustand Deines Wohngebäudes bzw. über bauliche Veränderungen informierst. Auch hast Du die Pflicht, versicherte Sache wie Rohrleitungen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Kommst Du diesen Pflichten nicht nach, kann Dir der Vertrag gekündigt oder Deine Entschädigung gekürzt werden.
Kaufst oder verkaufst Du ein Haus, erlangt der Erwerber (Käufer) auch automatisch den dafür abgeschlossenen Versicherungsvertrag vom Veräußerer (Verkäufer). Dadurch werden Lücken in der Versicherung vermieden und Du kannst sicher sein, dass das Haus jederzeit ausreichend geschützt ist. Der Erwerber hat jedoch die Möglichkeit, die Versicherung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Die Versicherung geht allerdings erst auf den neuen Besitzer über, wenn dieser auch als neuer Eigentümer im Grundbuch (Abteilung I) eingetragen ist. Mit der Übertragung des Eigentums erfolgt also auch der Wechsel der Wohngebäudeversicherung – inklusive der Rechte und Pflichten. Eine Kündigung der Versicherung von Seiten des Verkäufers ist daher nicht erforderlich.
Je nach Anbieter gibt es bei Wohngebäudeversicherungen deutliche Unterschiede. Mit diesen Tipps findest Du die passende Versicherung für Dein Wohngebäude:
Unterversicherung vermeiden: Durch ein Unwetter oder ein Feuer entstehen schnell Kosten in Höhe von mehreren hunderttausend Euro. Gleichzeitig steigen die Baukosten für Reparatur und Wiederaufbau von Gebäuden jedes Jahr. Wichtig ist deshalb, dass der Versicherer mindestens zum Neubauwert Deines Gebäudes erstattet bzw. versichert, sodass Du Dein Haus im Schadenfall in gleicher Art und Güte wie vor dem Schaden aufbauen kannst. Das bedeutet auch, dass die Kosten Deiner Wohngebäudeversicherung sich jährlich auf Basis des gleitenden Neuwertfaktors anpassen. Die jährliche Beitragsanpassung erfolgt bei jeder Wohngebäudeversicherung und ist unabhängig vom Versicherer.
Durch den gleitenden Neuwertfaktor wird der jährliche Versicherungsbeitrag an die Wertentwicklung des Gebäudes angepasst. Er wird jedes Jahr vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft errechnet.
Zur Berechnung des aktuellen Gebäudewerts und damit auch der Versicherungsprämien wird der fiktive Wert 1914, auch 1914er Wert genannt, herangezogen – das ist der Preis, den der Bau des Hauses im Jahr 1914 theoretisch in Goldmark gekostet hätte. Der 1914er Wert wurde gewählt, weil die Baupreise im Jahr 1914 das letzte Mal vor der Inflation konstant waren. Von diesem fiktiven Gebäudeversicherungswert 1914 gelangt man über den aktuellen Baupreisindex, der jährlich vom Statistischen Bundesamt festgelegt wird, schließlich zum heutigen Neubauwert des versicherten Wohngebäudes. So wird sichergestellt, dass durch die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht.