Hundehalterhaftpflicht - Welche Vor- und Nachteile hat die Versicherung?

Hundehalterhaftpflicht von Pia

Eine Hundehalterhaftpflicht ist für Hundebesitzer eigentlich ein absolutes Muss, denn selbst wohlerzogenen Haustieren kann einmal ein Missgeschick passieren. Vom kaputten Sofa bis zum Autounfall können Sachschäden oder sogar Personenschäden entstehen und dann musst Du als Halter das Malheur Deines Lieblings in voller Höhe verantworten. Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung hilft Dir in solchen Fällen beim Wiedergutmachen und übernimmt anfallende Schadenersatzforderungen. Warum und für wen sich eine Hundehaftpflicht lohnt und was Du sonst darüber wissen musst, erfährst Du hier.

Kleiner braun-schwarzer Hund sitzt vor Frau


1. Gibt es einen Unterschied zwischen einer Hundehalterhaftpflicht und einer Hundehaftpflicht?

Die Begriffe Hundehaftpflicht und Hundehalterhaftpflicht sorgen gelegentlich bei einigen Hundehaltern für Verwirrung. Einen Unterschied gibt es dabei jedoch nicht. Die Begriffe sind synonym zu verstehen. Der Versicherungsschutz besteht sowohl für Dich als Hundehalter als auch Deine Fellnase.

2. Für wen ist die Hundehalterhaftpflicht sinnvoll?

Schäden durch einen Hund sind schnell passiert. Er ruiniert in der Wohnung eines Bekannten den Teppich, beißt das Spielzeug eines anderen Hundes kaputt oder läuft vor einen Spaziergänger und bringt ihn zu Fall. In § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist geregelt, dass Du als sein Halter für die Schäden verantwortlich bist, die Dein Hund verursacht.

Hierbei gibt es keine Haftungsobergrenze und es kann weitreichende finanzielle Folgen nach sich ziehen – besonders, wenn eine Person zu Schaden gekommen ist. Stell Dir z.B. vor, Dein Hund rennt vor ein Fahrrad, der Fahrer stürzt und kann nicht mehr arbeiten. So ein Fall kann leicht fünf- bis sechsstellige Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

Um potentielle Schadenersatzforderungen nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, ist eine Hundehalterpflicht grundsätzlich für jeden Halter sinnvoll.

2.1 Ist die Hundehalterhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Eine Hundehalterhaftpflicht ist in sechs deutschen Bundesländern vorgeschrieben (Stand Juni 2023) – unabhängig von der Hunderasse und Größe. Darunter fallen:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Bestimmte Rassen und Hunde, die als "gefährlich" eingestuft werden, sind darüber hinaus noch in anderen Bundesländern versicherungspflichtig – das kannst Du der unten stehenden Tabelle entnehmen. Hinzu kommen bei gefährlich eingestuften Hunden meist auch Auflagen wie Maulkorb und Leine, um eine mögliche Gefahr zu verringern.

2.2 Gibt es regionale Abweichungen in verschiedenen Bundesländern?

Du hast einen neuen Job in einem anderen Bundesland oder wechselst Dein Zuhause aus anderen Gründen? Mit einem Hund kommt hier die Frage nach der Hundehalterhaftpflicht auf. Während es in sechs Bundesländern in Deutschland verpflichtend ist seinen Vierbeiner zu versichern, gibt es in anderen Regionen Unterschiede je nach Hunderasse. Für die Bundesländer Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wird eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sogar nur empfohlen. In der nachfolgenden Tabelle findest Du einen Überblick, in welchen Bundesländern welche Regelungen gelten:

BundeslandPflichtRassenabhängigEmpfohlen
Baden-Württemberg x
Bayern x
Berlinx
Brandenburg x
Bremen x
Hamburgx
Hessen x
Mecklenburg-Vorpommern x
Niedersachsenx
Nordrhein-Westfalen x
Rheinland-Pfalz x
Saarland x
Sachsen x
Sachsen-Anhaltx
Schleswig-Holsteinx
Thüringenx

3. Was deckt eine Hundehaftpflicht ab?

Eine Hundehalterhaftpflicht deckt prinzipiell Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Dein Hund verursacht. Je nach Police bzw. Tarif können auch noch weitere Leistungen durch die Hundehaftpflicht abgedeckt sein. Bei Adam Riese bieten wir Dir einen umfassenden Versicherungsschutz, der unter anderem folgende Leistungen abdeckt:

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Ansprüche gegen fremde Hundehalter
  • Verletzung Deines Hundes, wenn Verursacher unklar
  • Schutz im Ausland

In den Bereich der Sachschäden fallen beispielsweise Mietsachschäden wie beschädigte Teppichböden in Deiner Mietwohnung, Flurschäden auf Feldern, in Gärten oder in Wäldern, aber auch herkömmliche Sachschäden wie kaputt gebissenes Spielzeug fremder Hundehalter.

Personenschäden entstehen, falls Dein Hund etwa einen anderen Menschen beißt oder vor ein Fahrrad läuft und somit einen Unfall verursacht.

Sollte der gestürzte Radfahrer als Folge des Unfalls mehrere Wochen nicht arbeiten können, handelt es sich bereits um einen sogenannten Vermögensschaden. Hier kann die Schadensumme deutlich höher ausfallen, und genau vor diesen Kosten kannst Du Dich mit einer Hundehalterhaftpflicht schützen.

Solltest Du selbst von einem anderen Hund gebissen oder verletzt werden, stehen Dir Ansprüche gegen den fremden Hundehalter zu. Sollte dieser jedoch nicht ausfindig gemacht werden können oder nicht in der Lage sein, den Schaden zu bezahlen, greifen wir mit unserer Ausfalldeckung ein.

Wird Dein Hund wiederum durch einen anderen Vierbeiner angegriffen oder gebissen und sein Besitzer kann die Tierarztkosten nicht tragen, springen wir im XL-Tarif mit einer Summe von bis zu 3.000 Euro ein.

Möchtest Du mit Deinem Hund verreisen, bist Du mit unserer Hundehalterhaftpflicht sogar im Ausland abgesichert. Das gilt für Aufenthalte in Europa mit unbegrenzter Dauer und für Aufenthalte außerhalb Europas bis maximal fünf Jahre.

▷▷ Merke:

Wenn Du als Hundehalter stationär im Krankenhaus aufgenommen werden musst, übernimmt der Adam Riese XXL-Tarif außerdem die Kosten für die Hundepension mit bis zu 3.000 Euro. Dadurch ist Dein Hund im Notfall sicher versorgt.

4. Unterscheidet sich die Hundehaftpflicht je nach Hunderasse?

Fast – je nach Anbieter wird das Risiko unterschiedlich berechnet. Bei uns unterscheidet sich die Hundehaftpflicht je nach Rassegruppe. Dafür haben wir alle Hunderassen in mehr als 20 Rassegruppen eingeteilt, je nach Risiko. So wird der Beitrag sehr risikogerecht – jeder Hund bekommt für die Hundehalterhaftpflicht einen individuellen Preis kalkuliert, abhängig von seiner Rasse bzw. der Schadenwahrscheinlichkeit, die von dieser typischerweise ausgeht. Kleinere Hunde, wie ein Malteser, Chihuahua oder eine französische Bulldogge, erhalten dabei beispielsweise einen sehr günstigen Preis.

4.1 Was mache ich, wenn ich die Rasse meines Hundes nicht kenne?

Du kennst die Rasse Deines Lieblings nicht? Wir helfen Dir dabei. Stell uns einfach ein aktuelles Bild Deines Hundes bereit und wir erstellen Dir ein passgenaues Angebot, basierend auf den optischen und rassetypischen Merkmalen Deines Hundes.

4.2 Was mache ich, wenn mein Hund als gefährlich eingestuft wird?

Für einen Listenhund – also ein Vierbeiner, der als gefährlich eingestuft wurde – besteht in den meisten Bundesländern nicht nur eine Versicherungspflicht, sondern noch zusätzliche Auflagen wie Leinenzwang, Maulkorbpflicht und Chippflicht.

Für Halter von Kampfhunden bieten einige Versicherer gegen Selbstbehalt einen Versicherungsschutz an. Einige Unternehmen bieten hingegen eine spezielle Haftpflicht für Kampfhunde an.

Hinweis: Sogenannte Kampf- und Listenhunde können bis auf Weiteres nicht über Adam Riese versichert werden.

5. Wann tritt die Hundehaftpflichtversicherung ein?

Deine Hundehaftpflichtversicherung tritt grundsätzlich in allen Schadenfällen ein, die in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs enthalten sind. Das können beispielsweise Mietsachschäden, Personenschäden, Deckaktschäden oder Vermögensschäden sein. Doch Vorsicht: es gibt zwischen den unterschiedlichen Hundehalterhaftpflicht-Tarifen große Unterschiede. Am besten überprüfst Du das Leistungspaket in Deinem Versicherungsvertrag, welche Schäden durch Deine Hundeversicherung abgedeckt sind, um nachher keine böse Überraschung zu erleben.

5.1 Was muss ich im Schadenfall tun?

Sollte Dein Hund in einen Unfall oder einen anderen Schadenfall verwickelt sein, meldest Du Dich am besten unverzüglich bei Deiner Versicherung. So gestaltet sich die Abwicklung und Kostenübernahme für Dich als Versicherungsnehmer und für Deinen Versicherer so einfach wie möglich.

Bei Adam Riese nutzt Du dazu am einfachsten die Online-Schadenmeldung, bei der wir Dich nach allen notwendigen Informationen fragen. Wir haben danach alle Informationen und kümmern uns um den Schadenfall.

Hierfür benötigen wir Deine Angaben zu:

  • Geschädigten Personen/Hunden (falls zutreffend)
  • Beschädigten Gegenständen (falls zutreffend)
  • Angaben zum Tier: Falls Du mehrere Hunde bei uns versichert hast, müssen wir wissen, welches Tier den Schaden verursacht hat.
  • Schaden- bzw. Unfallhergang und Schadensumfang: Hier kannst Du uns per Text oder bequem per Spracheingabe schildern, was passiert ist.
  • Datum und Uhrzeit sowie zum Ort, an dem der Schaden entstanden ist.

Im Anschluss kümmern wir uns um die Bearbeitung Deines Schadenfalls und die Kostenübernahme.

5.2 Beinhaltet die Hundehalterhaftpflicht auch Schäden bei ungewollten Deckakten?

Je nach Police sind unterschiedliche Leistungen durch eine Hundehaftpflicht abgedeckt. Grundsätzlich sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dein Hund verursacht versichert. Neben diesem Basisschutz bieten wir bei Adam Riese auch Leistungen für gewollte oder ungewollte Deckakte, Fremdhüterrisiko (Absicherung für den Hundesitter) und das Führen ohne Leine an.

5.3 Sind Welpen automatisch mitversichert?

Sollte Deine Hündin Welpen empfangen, ist die Versicherung des Nachwuchses in der Hundehalterhaftpflicht beitragsfrei enthalten. Im XL-Tarif für eine Dauer von 12 Monaten und im XXL-Tarif sogar für 18 Monate!

5.4 Gilt die Hundehaftpflicht nur bei angeleinten Hunden?

Nein, die Hundehaftpflicht gilt nicht nur bei angeleinten Hunden. Beim Gassigehen mit Deinem Hund ist es jedoch grundsätzlich sicherer, ihn an der Leine zu führen, denn durch das Anleinen und Zurückhalten Deines Hundes kannst Du den Kontakt mit anderen Personen und Vierbeinern einschränken. So verhinderst Du eventuelle Unfälle und Schäden.

Sollte es zu einem Unfall beim Führen ohne Leine kommen, übernimmt die Hundehalterhaftpflicht von Adam Riese die entstandenen Kosten.

5.5 Gilt die Hundehaftpflicht auch bei Schäden auf der Arbeit oder im Büro?

Ja, die Hundehaftpflicht bietet umfassenden Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden – auch im Büro. Sollte Dein Hund beispielsweise Beißschäden an Büromöbeln, am PC oder an Akten verursacht haben, fällt der Schaden in den Leistungsumfang Deiner Versicherung.

Im Idealfall solltest Du mit Deinem Arbeitgeber aber vorher abklären, ob Du Deinen Hund überhaupt mit auf die Arbeit bzw. mit ins Büro nehmen darfst. Häufig werden schriftliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung getroffen. In den sechs oben genannten Bundesländern besteht die Pflicht zur Hundeversicherung ohnehin.

6. Welche Deckungssumme ist für meinen Hund sinnvoll?

Für eine Hundehaftpflichtversicherung bieten wir Dir im XL-Tarif bereits eine Deckungssumme von 15 Millionen Euro, da der Schadenersatz bei Sach-, Vermögens- oder Personenschäden sehr hoch ausfallen kann – insbesondere bei Letzteren.

Die Summe wird als Pauschale vereinbart, damit sie Dir im Schadenfall in voller Höhe zur Verfügung steht. Für den XXL-Tarif steht Dir sogar eine Deckungssumme von 50 Mio. Euro zur Verfügung. Dabei ist die Deckung im Fall von Personenschäden allerdings auf maximal 15 Mio. Euro je Person beschränkt.

7. Hundehaftpflichtversicherungen im Vergleich – worauf muss ich bei einem Vergleich achten?

Vor dem Abschluss einer Hundeversicherung solltest Du zunächst die verschiedenen Tarife vergleichen, um ein günstiges und auf Dich zugeschnittenes Angebot zu finden.

Prüfe die unterschiedlichen Tarife hinsichtlich:

  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Versicherungssumme
  • Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Leinenzwang
  • Hüten durch Dritte
  • Ausfalldeckung
  • Mitversicherung von Welpen
  • Schutz im Ausland
  • Ungewollte Deckakte

Tipp: Je höher die Selbstbeteiligung ausfällt, desto günstiger ist in der Regel die Versicherung. Hier kannst Du den Beitrag also meist auch noch einmal verringern.

Je nach Bundesland solltest Du zudem beachten, ob eine Versicherungspflicht besteht oder nicht.

Adam Riese Tipp

Je höher die Selbstbeteiligung ausfällt, desto günstiger ist in der Regel die Versicherung. Hier kannst Du den Beitrag also meist auch noch einmal verringern.


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Pia

Nachdem sie bereits hier und da beim Schreiben von Ratgeberartikeln ausgeholfen hatte, ist Pia fest im Copy-Team und kümmert sich darüber hinaus auch um verschiedenste Webseitentexte, Mailings und Nachhaltigkeitsthemen.


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