Zahlt die private Haftpflichtversicherung bei Handyschäden?

Privathaftpflicht von Pia

Einmal kurz nicht aufgepasst und schon fällt das geliebte Handy runter – die Folge: das Display zerspringt. Schnell entstehen bei den teuren Smartphones hohe Reparaturkosten. Viele stellen sich daher die Frage, ob derartige Kosten durch eine ihrer Versicherungen abgedeckt sind – durch die private Haftpflichtversicherung vielleicht? Wir erklären Dir, bei welchen Handyschäden Deine Haftpflicht greift und Du mit einer Kostenübernahme rechnen kannst.

Eine Person hebt ein Handy mit gesprungenem Display vom Boden auf.


1. Welche Schäden sind mit der privaten Haftpflichtversicherung nicht abgesichert?

Grundsätzlich zahlt Deine private Haftpflicht, wenn Du z.B. das Handy Deines Freundes zu Boden fallen lässt und der Bildschirm zerspringt, wenn Du also einem Dritten einen Schaden zufügst. Umgekehrt zahlt die Haftpflichtversicherung eines Dritten – etwa ein Verwandter, Freund etc. – wenn dieser Dein Handy beschädigt.

Verursachst Du als Eigentümer selbst einen Handyschaden („Eigenschaden“), beispielsweise wenn es Dir aus der Hand gerutscht ist, zahlt Deine Haftpflichtversicherung nicht.

2. Zahlt die Privathaftpflicht, wenn das Handy verloren gegangen ist?

Deine Privathaftpflicht schützt Dich prinzipiell vor einem Anspruch auf Schadenersatz Dritter, der aus einem Missgeschick oder aus anderen Versehen resultiert. Das kann sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden betreffen.

Deine Versicherung kommt aber auch auf, wenn Du das Gerät verlierst! Sogenanntes Abhandenkommen ist nämlich ebenfalls mitversichert.

3. Zahlt die Privathaftpflicht, wenn das Handy gestohlen wurde?

Im Fall eines Handy-Diebstahls zahlt die Versicherung dagegen nicht, auch wenn es sich dabei um das Handy eines Freundes handelt. Denn: Wenn das Handy gestohlen wurde, während es in Deinem Besitz war, ist der Schaden nicht durch ein Missgeschick oder einen Unfall entstanden. Vielmehr bist Du dann der Geschädigte und nicht der Verursacher. Daher zahlt die Privathaftpflicht nicht.

Für einen Diebstahlschutz empfiehlt es sich, eine zusätzliche Handyversicherung abzuschließen.

▷▷ Merke: Ein Spezialfall ist die Hausratversicherung. Liegt Dein Smartphone bei Dir in der Wohnung und geht durch einen Einbruch, einen Brand oder Wasserschaden kaputt, übernimmt Deine Hausratversicherung die Kosten für den Schaden. Gleiches gilt für Außenbereiche wie den Balkon oder die Terrasse, sofern in der Hausrat eine Außenversicherung enthalten ist.

4. Wie viel bezahlt die Haftpflichtversicherung bei einem Handyschaden?

Du oder jemand, der in Deiner Haftpflicht mitversichert ist (z.B. Kinder oder Ehepartner), haben das Smartphone eines Bekannten, Verwandten oder Freundes aus Versehen kaputt gemacht? Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für Reparatur bzw. Wiederbeschaffung des Geräts. Entscheidender Faktor ist dabei jedoch der Zeitwert des Handys und dass ohne Vorsatz gehandelt wurde.

4.1. Wie wird der Zeitwert des kaputten Handys berechnet?

Da viele Versicherer vermehrt mit versuchtem Betrug bei technischen Geräten konfrontiert werden, ist es häufig eine Auflage, dass Du das defekte Gerät einschickst. Der Versicherer kann so den Schaden begutachten, den Schadenhergang überprüfen und den Zeitwert ermitteln – und dadurch Versicherungsbetrug aufgrund eines falsch angegebenen Schadens vermeiden.

4.2. Welche Schäden werden von der Haftpflicht übernommen?

Sollte ein Freund oder Bekannter Dein Smartphone aus Versehen beschädigt haben, hast Du als Geschädigter Anspruch auf Schadenersatz. Die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt in der Regel die Kosten für folgende Handyschäden:

  • Flüssigkeitsschäden
  • Display- und Bruchschäden
  • Schaden durch Bodenstürze
  • Technischer Schaden durch die Internetnutzung
  • Handyschäden durch Bedienungsfehler
  • Kurzschluss und Überspannung
  • Explosion und Implosion

Andersherum verhält es sich genauso. Beschädigst Du das Smartphone eines anderen, bist Du in der Schadenersatzpflicht und Deine Privathaftpflicht übernimmt bei oben genannten Handyschäden die Kosten – selbst im Ausland. Sollten die Handyschäden, die Du bei jemand anderem verursacht hast, kleiner sein als Deine vereinbarte Selbstbeteiligung, bist Du als Versicherungsnehmer natürlich trotzdem dazu verpflichtet, die Kosten in voller Höhe zu tragen – entweder die Reparaturkosten oder die Summe in Höhe des Zeitwerts.

▷▷ Merke: Ein Spezialfall ist die Hausratversicherung . Liegt Dein Smartphone bei Dir in der Wohnung und geht durch einen Einbruch, einen Brand oder Wasserschaden kaputt, übernimmt Deine Hausratversicherung die Kosten für den Schaden. Gleiches gilt für Außenbereiche wie den Balkon oder die Terrasse, sofern in der Hausrat eine Außenversicherung enthalten ist.

5. Wohin kann sich der Versicherte mit einem kaputten Handy bei seiner Privathaftpflichtversicherung wenden?

Ein defektes Handy ist besonders ärgerlich, gerade weil die Reparatur oder die Wiederbeschaffung teuer werden kann.

Wurden Handyschäden bei anderen Personen verursacht und bist Du im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung, übernimmt Dein Versicherer die Kosten. Der Geschädigte bekommt somit die Kosten von Deiner Versicherung erstattet. An wen Du Dich wenden kannst und wie Du Dich im Schadenfall richtig verhältst, zeigen wir Dir hier.

5.1. Wie soll ich mich bei einem Schaden verhalten?

Hast Du Handyschäden bei einer anderen Person verursacht, solltest Du den Vorfall schnellstmöglich Deiner Versicherung melden. Beschreibe den Unfallhergang genau und dokumentiere den Schaden am besten mit Fotos. Wichtig ist dabei, die Handyschäden sowie den Vorgang ehrlich zu schildern.

Bei Adam Riese kannst Du Handyschäden – genauso wie auch jeden anderen Schadenfall – einfach über die Online-Schadenmeldung abwickeln. Gib uns dort alle Infos zum Gerät, dem Geschädigten sowie dem Schadenhergang und lade am besten noch ein Bild des Schadens hoch – wir kümmern uns um den Rest.

5.2 Wohin muss das Handy zur Schadenprüfung geschickt werden?

In den meisten Fällen muss das beschädigte Gerät dann an Deine Versicherung geschickt werden, damit sie die Handyschäden genau prüfen und ein Gutachten erstellen kann. Wenn das auch in Deinem Fall so ist, teilen wir Dir rechtzeitig die Adresse mit, an die Du das Gerät schicken kannst.

Für die Schadenanzeige solltest Du das defekte Smartphone daher so lange aufbewahren, bis Dir die Versicherung das OK gibt, dass Du es entsorgen kannst.

6. Wann sollte ich eine separate Handyversicherung abschließen?

Bist Du mit Freunden und Bekannten unterwegs, kann es schnell passieren, dass Du aus Versehen deren Handy vom Tisch schubst oder ein Glas Wasser darüber schüttest. Für derartige Fälle ist eine Privathaftpflicht sinnvoll. Sie schützt Dich vor Ansprüchen auf Wiedergutmachung.

Bei selbst verschuldeten Fällen zahlt Deine Haftpflichtversicherung jedoch nicht. Das heißt, wenn Du Dein eigenes Handy beschädigst, es verlierst oder es gestohlen wird, springt die Privathaftpflicht nicht ein. Für diese Fälle solltest Du eine separate Handyversicherung abschließen.

Wenn Dir Dein Smartphone also besonders am Herzen liegt oder Du wirklich viel dafür bezahlt hast, ist ein Schaden oder der Verlust sehr ärgerlich. Für Mittelklasse- oder Premium-Geräte lohnt es sich aufgrund des Anschaffungspreises gegebenenfalls, eine zusätzliche Handyversicherung abzuschließen – ob sich die Investition für Dich persönlich lohnt, musst Du letztendlich selbst entscheiden.

7. Fazit: Brauche ich eine Haftpflicht oder eine Handyversicherung?

Private Haftpflichtversicherung:

Deine private Haftpflichtversicherung übernimmt nicht alle Schäden – sowieso nur diejenigen an Handys von Fremden, nicht an Deinem eigenen Smartphone. Abgedeckt sind dadurch beispielsweise folgende Schäden, wenn Du sie an fremden Geräten verursachst (siehe dazu auch weiter oben ausführlicher):

  • Displayschäden
  • Bruchschäden
  • Bedienungsfehler
  • Flüssigkeitsschäden

Das gilt entsprechend auch für Dein eigenes Handy. Wird Dein Smartphone durch einen Bekannten, Verwandten oder Freund beschädigt, übernimmt dessen Haftpflicht im Schadenfall die entstandenen Kosten.

Handyversicherung:

Für Handyschäden, die Du an Deinem eigenen Gerät verursacht hast oder im Falle des Diebstahls bzw. Verlusts deckt die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht ab. Wichtig zu beachten ist bei einer Handyversicherung Folgendes:

  • Sind gängige Handyschäden durch Stürze oder Flüssigkeit versichert?
  • Wird im Schadenfall der Zeitwert des Geräts ermittelt oder wird der Neuwert erstattet?
  • Sind die Risiken, die ich absichern will, bereits durch meine Haftpflicht abgedeckt?
  • Ist grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen?
  • Werden Diebstahl oder Verlust abgedeckt?

Adam Riese Tipp

Häufig sind mit einer Handyversicherung die gängigen Handyschäden wie Stürze oder das Eindringen von Flüssigkeiten versichert. Trotzdem lohnt sich der Leistungscheck vor Abschluss. Da im Schadenfall jedoch in der Regel der Zeitwert des Geräts angesetzt wird und dieser oft enttäuschend niedrig ausfällt, solltest Du abwägen, ob Du Dein Handy wirklich gegen alle Risiken versichern willst. Bei Schäden an einem Fremdgerät hilft Dir zudem Deine Privathaftpflichtversicherung aus der Patsche.


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Pia

Nachdem sie bereits hier und da beim Schreiben von Ratgeberartikeln ausgeholfen hatte, ist Pia fest im Copy-Team und kümmert sich darüber hinaus auch um verschiedenste Webseitentexte, Mailings und Nachhaltigkeitsthemen.


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