Keine Angst vor Schäden an der Ferienwohnung: Deine Versicherung schützt Dich auch im Urlaub

Privathaftpflicht von Pia

Es ist wieder soweit: Urlauber fallen in Ferienregionen in ganz Europa ein – und mit ihnen wird in den Ferienwohnungen Rotwein verschüttet, Deko wie Blumenvasen gehen zu Bruch und Bälle werden (versehentlich) durch Fensterscheiben geschossen. Doch was passiert, wenn's passiert? Und wer bezahlt den Schaden?

Zwei Kinder stehen vor einem Ferienhaus, im Hintergrund scheint die Sonne.


Schützt mich meine Privathaftpflicht auch im Urlaub?

Grundsätzlich gilt: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen. Schüttest Du z.B. Deine Cola über den Laptop einer Freundin, wird sie von Dir – völlig zu Recht – eine finanzielle Entschädigung verlangen. Wenn Du keine Privathaftpflichtversicherung besitzt, musst Du diese Kosten aus der eigenen Tasche zahlen. Genauso verhält sich das mit einer Mietwohnung. Die gehört schließlich dem Vermieter – wenn was kaputt geht, musst Du den Schaden ersetzen.

Und wie ist das im Urlaub? Klare Sache: Auch im Urlaub musst Du natürlich für Deine Taten die Verantwortung tragen. Somit gehen z.B. Schäden an der gemieteten Ferienwohnung auf Deine Rechnung. Findet der Vermieter nach Deiner Abreise einen dunkelroten Weinfleck auf dem beigen Sofa oder kann er nur mit viel Phantasie in den Scherben im Mülleimer sein Geschirrset wiedererkennen, kann er von Dir eine finanzielle Wiedergutmachung fordern. Das gilt übrigens nicht nur für klassische Ferienwohnungen, sondern auch für Airbnb-Apartments.

Zwei Hürden bei der Absicherung von Mietwohnungen im Ausland

Hürde 1: Nicht jede Privathaftpflichtversicherung deckt alle sogenannten Mietsachschäden ab. Etwa ein verlorener Schlüssel oder ein verschmutztes Sofa gehören nicht zum Standardschutz einer Versicherung – deshalb solltest Du in Deinen Versicherungsbedingungen genau nachsehen. Unter Umständen bietet Deine Versicherung die Absicherung von Mietsachschäden nur als Zusatzbaustein oder überhaupt nicht an. Dann lohnt es sich, nach einem alternativen bzw. zusätzlichen Schutz für die (Ferien-)Wohnung Ausschau zu halten.

Hürde 2: Auch der Auslandsschutz ist nicht bei jeder Versicherung gleich. Manche Versicherungen springen nur bei Schäden im Inland ein, bei anderen hängt Dein Schutz vom Reiseland ab. Also: Prüfe vor Deiner Abreise nochmals die Versicherungsbedingungen Deiner Privathaftpflicht, damit Du auch im Urlaub bestens abgesichert bist!

Wer sollte mitversichert sein? Mama, Papa, Kind, Oma, Hund?

Es soll sich nicht so anhören, als seist Du das Risiko-Mitglied Deiner Familie. Vielleicht verliert Dein Partner die Schlüssel zur Mietwohnung oder Deine Tochter meint es mit dem Nagellack etwas zu gut, sodass das kühle Blau der Nägel jetzt auch den Teppich der Ferienwohnung ziert. Aber keine Panik: Auch Schäden, die Deine Familienmitglieder verursachen, sind mit einer Privathaftpflichtversicherung gedeckt – natürlich nur dann, wenn Du auch einen entsprechenden Tarif (z.B. „Familie“) gewählt hast. Von Deinen Kindern bis zur mitreisenden Oma sind dann – tarifabhängig – alle abgesichert.

Dein vierbeiniges Familienmitglied braucht dagegen eine eigene Hundehalterhaftpflichtversicherung. Wenn Dein Hund auf den Teppich pinkelt oder die Tür zerkratzt, springt die Privathaftpflicht nämlich nicht ein. Anders ist es bei Schäden, die Katzen und sonstige kleinere Haustiere verursachen – diese sind in der Regel über die Privathaftpflicht abgesichert.

Und was ist mit dem Mietauto?

Die Pflicht, für verursachte Schäden aufzukommen, ist im Bereich Kfz in der Regel über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt, die der Halter des Fahrzeugs abschließt. Wenn Du also eine andere Person schädigst, z.B. durch einen Unfall, kommt die Kfz-Haftpflicht für die finanziellen Folgen des Schadens auf. Allerdings sind Kfz-Haftpflichtversicherungen im europäischen Ausland nicht 1:1 mit den Standards in Deutschland gleichzusetzen.

Deswegen verfügen viele Privathaftpflichtversicherungen über eine sogenannte „Mallorca-Deckung“. Sie fängt die Lücke zwischen Schadenersatzforderungen und der ausländischen Kfz-Haftpflicht ab – übrigens nicht nur auf Mallorca.

Sicher ist sicher: Protokoll für den Notfall

Ab und zu kommt es vor, dass Urlauber im Nachhinein für Schäden an der Ferienwohnung verantwortlich gemacht werden, mit denen sie gar nichts zu tun haben. Das ist dann natürlich keine schöne Erinnerung an den Urlaub. Doch dem kannst Du vorbeugen: Erstelle bei Deiner Ankunft ein Protokoll, in dem alle Schäden, Kratzer und Flecken in der Ferienwohnung dokumentiert sind. So kannst Du nach Deinem Urlaub entspannt die Heimreise antreten, ohne Angst vor bösen Überraschungen. Und wenn dann doch was passiert, gehst Du am besten so vor:

1. Bewahre Ruhe, erteile keine Zusagen und gehe nicht in Vorleistung.

2. Notiere Dir die Kontaktdaten Deines Vermieters, eventueller Zeugen und der Polizeidienststelle, soweit diese involviert ist.

3. Melde den Schaden bei Deiner Versicherung.

Fazit: Der Urlaub in der Ferienwohnung kann kommen!

Prüfe einfach vor der Abreise Deine Privathaftpflichtversicherung auf die Leistungen im Bereich Auslandsschutz, Mietsachschäden, Schlüsselverlust und Mallorca-Deckung. Dann steht ein paar entspannten Tagen in der Ferienwohnung nichts mehr im Wege – denn für den Fall der Fälle hast Du vorgesorgt. Also: Schöne Ferien!

Adam Riese Tipp

Mit der Adam Riese Privathaftpflicht bist Du für den Urlaub in einer Ferienwohnung bestens ausgestattet. Die Tarife XL und XXL sichern Dich über die standardmäßig beinhaltete Mallorca-Deckung auch bei der Nutzung eines Mietautos ab!


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Pia

Nachdem sie bereits hier und da beim Schreiben von Ratgeberartikeln ausgeholfen hatte, ist Pia fest im Copy-Team und kümmert sich darüber hinaus auch um verschiedenste Webseitentexte, Mailings und Nachhaltigkeitsthemen.


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