Fahrerflucht – diese Strafen drohen

Rechtsschutz von Melina

Nach einem Verkehrsunfall ist jeder Unfallbeteiligte in der Pflicht, am Unfallort zu bleiben. Flüchtest Du dennoch, begehst Du Fahrerflucht – ein Verhalten, das nicht nur gegen das Verkehrsrecht verstößt, sondern im Strafgesetzbuch (§ 142 StGB) als Straftat eingestuft ist. Es drohen Führerscheinentzug, Fahrverbot und Geldstrafen. Wie Du Dich nach einem Unfall im Straßenverkehr am besten verhältst, haben wir für Dich zusammengefasst.

Eine Person sitzt am Lenkrad eines Autos und steuert stark nach links.


1. Was versteht man unter Fahrerflucht?

Kratzer in der Tür, Spiegel abgefahren, einen Fahrradfahrer beim Überholen gestreift: Schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann im Straßenverkehr weitreichende Folgen haben – Folgen, mit denen sich Unfallbeteiligte unbedingt auseinandersetzen müssen. Entfernst Du Dich dennoch vom Unfallort, anstatt anzuhalten und Deine Daten mitzuteilen, begehst Du Fahrerflucht.

Als Verkehrsunfall zählen dabei alle Unfälle im ruhenden und fließenden Verkehr, der sich im frei zugänglichen Verkehrsraum ereignet. Als Unfallbeteiligter gilt zudem jeder, dessen Verhalten zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. Das betrifft nicht nur Fahrer und Beifahrer von Kraftfahrzeugen, sondern unter anderem Fahrradfahrer und Fußgänger.

2. Wie lange muss man am Unfallort warten?

Vor allem bei einer Kollision wie einem Parkrempler kommt es häufig vor, dass der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs nicht sofort anzutreffen ist. Doch auch wenn die Verlockung groß ist: Zettel mit Telefonnummer an die Windschutzscheibe heften und von dannen ziehen zählt unter den Tatbestand der Fahrerflucht.

Stattdessen bist Du dazu verpflichtet, eine angemessene Zeit am Unfallort auf den Geschädigten zu warten und Deiner Feststellungspflicht nachzukommen – also Personalien und Informationen über den Hergang dem Unfallgegner zu übergeben.

Die Länge der vom Gesetzgeber akzeptierten Wartefrist hängt von den Bedingungen des Verkehrsunfalls ab. Nachts oder an abgelegenen Orten sollen Unfallbeteiligte bis zu 30 Minuten warten. Am Tag und an belebten Orten mutet man Unfallverursachern eine Wartefrist von bis zu 60 Minuten zu. Wenn der Fahrer nach dieser Frist nach wie vor nicht anzutreffen ist, solltest Du die Polizei anrufen und mit ihr das weitere Vorgehen besprechen.

3. Die Schwere des Unfalls ist für das Strafmaß entscheidend

Unfallverursacher, die Fahrerflucht begehen, können mit hohen Strafen rechnen. Sie ergeben sich aus dem Verkehrsrecht und Strafgesetzbuch. Je nach Schwere der Tat kommen folgende Strafen auf Dich zu:

  • Zwei bis drei Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot von bis zu sechs Monaten
  • Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. Fahrverbot
  • Bußgeld und Geldstrafen
  • Freiheitsstrafen (bei Personenschaden)

Welche Strafe Dich bei einer Unfallflucht erwartet, richtet sich bei Sachschäden an der Höhe der Kosten, die auf den Geschädigten für die Instandsetzung zukommen. Außerdem bestraft der Gesetzgeber unerlaubtes Entfernen vom Unfallort strenger, wenn ein Personenschaden vorliegt. Fahrerflucht in der Probezeit wird übrigens mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre geahndet.

3.1 Fahrerflucht nach Wildunfall

In Deutschland liegen Wildunfälle leider an der Tagesordnung: Rehe, Wildschweine, Füchse und andere Tiere geraten immer wieder unter die Räder. Vor allem wenn dem Fahrzeug und einem selbst nichts passiert ist, neigen viele Autofahrer dazu, nach einem Wildunfall einfach weiterzufahren. Ist das rechtens?

Fest steht, dass keine Fahrerflucht vorliegt, wenn Du Dich nach einem Unfall mit einem Wildtier vom Unfallort entfernst. Der Grund: Es gibt keinen Geschädigten, da ein Tier vor dem Gesetz als Sache gilt und ein Wildtier als Sache ohne Besitzer.

Dennoch solltest Du den Unfall melden, da Du sonst gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Bleibt das Wildtier verletzt liegen und leidet, stuft das Gesetz dies als Tierquälerei ein und verlangt Bußgelder von mehreren tausend Euro. Wenn Du die Polizei oder den Förster informierst, bist Du auf der sicheren Seite.

▷▷ Tipp: Lass Dir bei einem Wildunfall in jedem Fall eine Unfallbescheinigung ausstellen und lege sie vor, wenn Du entstandene Blechschäden bei Deiner Unfallversicherung geltend machen möchtest.

3.2 Fahrerflucht und Bagatellschaden

Kleiner Kratzer im Lack, winzige Delle oder Schramme nach einem Parkrempler: Oft fällt ein Sachschaden so gering aus, dass er mit dem Auge kaum zu erkennen ist. Nichts wie weg, merkt eh keiner? Lieber nicht! Denn auch bei einem solchen Bagatellschaden gilt das Entfernen vom Unfallort als Fahrerflucht und daher als Straftat.

Allerdings fällt die Strafe bei einem Bagatellschaden üblicherweise eher milde aus: Bei Sachschäden von bis zu 600 Euro sind zwar Geldstrafen zu erwarten, jedoch kein Entzug der Fahrerlaubnis.

3.3 Fahrerflucht bei Personenschaden

Dies ist ein Thema, mit dem Du Dich hoffentlich nie beschäftigen musst: Besonders schwerwiegend ahndet der Gesetzgeber Unfallflucht, wenn Personen bei dem Verkehrsunfall verletzt wurden oder gar zu Tode gekommen sind (Personenschaden). In diesen Fällen erfüllt der Unfallverursacher meist gleich mehrere Tatbestände des Strafgesetzbuchs, sodass sich das Strafmaß entsprechend erhöht. Bei einer Fahrerflucht mit Personenschaden machst Du Dich beispielsweise zusätzlich der unterlassenen Hilfeleistung, der fahrlässigen Körperverletzung oder sogar fahrlässigen Tötung schuldig. Dann erwarten Dich Führerscheinentzug, Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren – plus das Strafmaß aus der begangenen Fahrerflucht. Du möchtest Dich selbst besser gegen seelische und körperliche Schäden absichern? Erfahre in diesem Beitrag, für wen eine Unfallversicherung sinnvoll ist.

3.4 Gibt es Fahrerflucht auch ohne Schaden?

Wenn Dein Verhalten im Straßenverkehr weder einen Personenschaden noch einen Sachschaden nach sich zieht, besteht kein Tatbestand der Unfallflucht, wenn Du Dich entfernst. Allerdings raten wir Dir in solchen Fällen, auf Nummer sicher zu gehen: Auch wenn es Deiner Ansicht nach keinen Geschädigten gibt, solltest Du die Wartefrist einhalten und Deine Daten für alle Fälle beim Unfallgegner hinterlassen oder die Polizei kontaktieren. Es kann immer passieren, dass der anderen Person doch etwas auffällt und sie dann eine Strafanzeige stellt. Wenn die Beweislage dünn ist oder Du Streit mit einem Unfallgegner hast, brauchst Du rechtlichen Beistand von einem Verkehrsanwalt. Informiere Dich über unsere Versicherung für Verkehrsrechtschutz .

4. Nützt eine Selbstanzeige nach Fahrerflucht?

Dich hat nach einem Unfall der Fluchtreflex gepackt, doch schon nach kurzer Zeit meldet sich Reue und Du möchtest Dich Deiner Verantwortung stellen? Diese Situation ist nicht selten und auch der Gesetzgeber zeigt dafür Verständnis. In einem entsprechenden Passus hat er deshalb die Möglichkeit der Selbstanzeige im Gesetz verankert.

Laut Strafgesetzbuch kann die Selbstanzeige von Unfallflucht das Strafmaß herabsetzen oder Dich gar von jeglicher Strafe befreien. Dazu müssen drei Kriterien erfüllt sein:

  • Der Unfallverursacher oder Unfallbeteiligte muss sich innerhalb einer Wartefrist von 24 Stunden bei der Polizei selbst anzeigen
  • Der Verkehrsunfall muss sich außerhalb des fließenden Verkehrs ereignet haben
  • Es muss sich um einen unbedeutenden Sachschaden handeln, dessen Instandsetzungskosten nicht über 1.300 Euro liegen

Fahrerflucht können Unfallbeteiligte grundsätzlich bei jeder Polizeistelle zur Anzeige bringen – auch bei einer Anzeige gegen sich selbst. Wir raten Dir jedoch, Dich an das Revier zu wenden, das für Deinen Wohnort zuständig ist. Denke auch daran, dem Unfallgegner oder der Polizei alle Informationen über Deine Person, Dein Fahrzeug und die Art, wie Du in dem Unfall verwickelt bist, mitzuteilen.

Adam Riese Tipp

Mit dem Verkehrsrechtsschutz von Adam Riese bist Du im Straßenverkehr bestens geschützt, denn wir lassen Dich mit Fragen zum Verkehrsrecht nicht allein und helfen Dir beim Durchsetzen Deiner Rechte!


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Melina

Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.


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